Mitgliederversammlung
Bei Versammlungen im Rahmen der Vereinstätigkeit gilt die 3-G-Regel, d.h. wir müssen beim Einlass einen Nachweis über Ihren Impf- oder Genesungsstatus oder einen aktuellen Testnachweis kontrollieren. Bis zum Einnehmen des Sitzplatzes und wieder bei Verlassen des Raumes besteht Maskenpflicht.
