Schulordnung für die Musikschule Eichstätt e.V.
Die Musikschule Eichstätt e.V. ist eine Einrichtung im Sinne der „Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule“ (Sing- und Musikschulverordnung – SiMuV) vom 17. August 1984 und erfüllt deren Anforderungen.
Die Musikschule gliedert sich in ihrem fachlichen Aufbau in
- Musikalische Grundfächer
- Instrumentalunterricht
- Vokalunterricht
- Ensemblefächer.
Bei Bedarf können auch Ergänzungsfächer sowie Förderklassen angeboten werden.
Über die Einführung entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Vorstand der Musikschule Eichstätt e.V..
- Musik für Babys
- In dem Kurs „Musik für Babys“ werden Kinder bis zu einem Alter von 1 ½ Jahren aufgenommen.
- Der Unterricht wird einmal wöchentlich in Gruppen erteilt.
Die Unterrichtsdauer beträgt 35 Minuten. - Am Unterricht muss eine für das Kind aufsichtsberechtigte Person teilnehmen.
- Abweichende Regelungen sind in Absprache mit der Schulleitung möglich.
- Musik für Kinder und Eltern
- In dem Kurs „Musik für Kinder und Eltern“ werden Kinder
im Alter von 1 ½ bis 3 Jahren aufgenommen. - Der Unterricht wird einmal wöchentlich in Gruppen erteilt.
Die Unterrichtsdauer beträgt 35 Minuten. - Am Unterricht muss eine für das Kind aufsichtsberechtigte Person teilnehmen.
- Abweichende Regelungen sind in Absprache mit der Schulleitung möglich.
- Musikalische Früherziehung
- In die Kurse „Musikalische Früherziehung I“ werden Kinder von 3 bis 4 Jahren,
in „Musikalische Früherziehung II“ Kinder von 5 bis 6 Jahren aufgenommen. - Der Unterricht wird einmal wöchentlich in Gruppen erteilt.
Die Unterrichtsdauer beträgt in der „Musikalischen Früherziehung I“ 45 Minuten,
in der „Musikalische Früherziehung II“ 60 Minuten. - Abweichende Regelungen sind in Absprache mit der Schulleitung möglich.
- Musikalische Grundausbildung
- Bei Bedarf werden Kurse für die „Musikalische Grundausbildung“ angeboten.
- Der Unterricht wird einmal wöchentlich in Gruppen erteilt.
Die Unterrichtsdauer beträgt 60 Minuten. - Abweichende Regelungen sind in Absprache mit der Schulleitung möglich.
- Durchführung der Kurse
- Die Durchführung der Kurse steht unter der Bedingung, dass ausreichend Kinder angemeldet sind. Maßgeblich hierfür ist die Zahl der Anmeldungen zu Beginn des Kurses.
- Sollte ein Kurs mangels ausreichender Anmeldungen nicht durchgeführt werden, erhalten die Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet.
- In den Instrumental- und Vokalunterricht werden alle Personen aufgenommen, die körperlich und geistig in der Lage sind, ein Instrument zu erlernen.
- Die Schüler können vor einer verbindlichen Anmeldung in einer kostenlosen Schnupper-stunde in Erfahrung bringen, ob sie für die Erlernung des gewünschten Instrumentes geeignet sind. Die Schnupperstunde ist mit der zuständigen Lehrkraft zu vereinbaren.
- Der Unterricht wird als Einzelunterricht oder in Gruppen erteilt. Die Gruppen sollen nach Alter und Vorbildung so zusammengesetzt sein, dass die besonderen Qualitäten des Gruppenunterrichts genutzt werden können.
- Über die Einteilung sowie ggf. erforderliche Änderungen während des Schuljahres entscheidet die zuständige Lehrkraft.
- Ensemblefächer dienen dem Musizieren in der Gemeinschaft.
- Über die Einrichtung von Ensembles entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Vorstand der Musikschule Eichstätt e.V..
- Die Teilnahme an Ensembles ist gebührenfrei, sofern die betreffende Person an der Musikschule Eichstätt e.V. für Instrumentalunterricht angemeldet ist und Unterricht erhält.
Das Schuljahr der Musikschule Eichstätt e.V. beginnt am 01.09 und endet am 31.08. des darauffolgenden Jahres.
Die Feriendauer und die unterrichtsfreien Feiertage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Regelungen.
Die Unterrichtszeiten werden von den Lehrkräften in Absprache mit den Schülern nach fachlichen und organisatorischen Gesichtspunkten festgelegt.
Terminwünsche der Schüler werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Anmeldungen sind bis spätestens 15. August des laufenden Schuljahres schriftlich
unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes bei der Musikschule vorzunehmen. Verspätete Anmeldungen können bedingt berücksichtigt werden. - Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Die Abgabe der beigefügten Datenschutzerklärung gemäß der Datenschutzverordnung (DSGV) vom 25. Mai 2018 ist verbindlich für eine Anmeldung.
- Die Anmeldung gilt nur für ein Schuljahr, die Abmeldung erfolgt automatisch zum 31.08. des jeweiligen Schuljahres.
- Eine Verlängerung des Unterrichtsverhältnisses um ein weiteres Schuljahr ist fristgerecht über ein entsprechendes Formular zu melden
- Anmeldungen sind für jedes Kind und jedes Instrument gesondert vorzunehmen.
- Die Anmeldung verpflichtet zur Entrichtung der Unterrichtsgebühren für ein ganzes Schuljahr.
- Die Unterrichtsgebühren werden durch Einzugsermächtigung erhoben.
- Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
- Die Abmeldung erfolgt automatisch zum 31.08. des jeweiligen Schuljahres.
- Instrumentenwechsel für das nächste Schuljahr müssen der Musikschule spätestens am letzten Schultag vor den Pfingstferien schriftlich zugehen.
- Es wird zum Schuljahreshalbjahr (28.02.) ein Sonderkündigungsrecht gewährt. Die Kündigung hat durch das entsprechende Formular bis spätestens 31.01. (Posteingang) des betreffenden Schuljahres zu erfolgen. Über die Rechtmäßigkeit der Kündigung entscheiden die Schulleitung und die betroffene Lehrkraft.
- Die Unterrichtsdauer kann nur zum Schuljahreshalbjahr (28.02.) auf Antrag mit dem entsprechenden Formular hin geändert werden. Dieser muss bis spätestens 31.01. (Posteingang) des betreffenden Schuljahres erfolgen. Über die Rechtmäßigkeit des Antrags entscheidet die Schulleitung.
- Die Musikschule kann aus zwingenden Gründen das Unterrichtsverhältnis ausnahmsweise beenden oder unterbrechen.
- Wenn Fachlehrer und Schulleitung nach Rücksprache mit dem Schüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter zu dem Ergebnis kommen, dass eine Fortsetzung des Unterrichts nicht sinnvoll ist, kann der Schüler vom weiteren Besuch der Musikschule oder einzelner Fächer mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
Die Pflicht zur Zahlung der Unterrichtsgebühren bleibt bis zum Ende des Monats, in welchem der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen wurde, bestehen.
- Kann ein Schüler den Unterricht nicht wahrnehmen, muss die Musikschule davon unverzüglich benachrichtigt werden. Der Unterricht muss nicht nachgeholt werden.
- Unterricht, der durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft (nicht Erkrankung) entfällt, wird vor- bzw. nachgeholt. Die Lehrkraft muss den Schülern für die ausgefallene Unterrichtsstunde nicht mehr als zwei unterschiedliche Ausweichtermine anbieten. Sollte von Seiten der Schüler keinen der beiden Termine wahrgenommen werden, gilt die Unterrichtsstunde als abgegolten.
- Wird eine vereinbarte Nachholstunde von Seiten des Schülers bzw. des gesetzlichen Vertreters abgesagt, muss kein weiterer Termin angeboten werden.
- Fallen durch Erkrankung der Lehrkraft innerhalb eines Schuljahres mehr als drei aufeinanderfolgende Stunden aus, so werden die Gebühren, für die über diese drei Stunden hinausgehenden Stunden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag des Schülers bzw. gesetzlichen Vertreters zurückerstattet.
Der Unterricht findet ausschließlich in den von der Musikschule Eichstätt zugewiesenen Räumen statt.
- Die Veranstaltungen der Musikschule Eichstätt sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts. Die Teilnahme und Mithilfe der Schüler kann durch die Schulleitung oder durch die Lehrkraft gefordert werden.
- Die Musikschule ist berechtigt, gemäß der Datenschutzverordnung (DSGV) vom
Mai 2018 bei Veranstaltungen (unter Berücksichtigung der abgegebenen Datenschutzerklärung) Bild- und Tonaufzeichnungen herzustellen und für die Außendarstellung zu verwenden. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.
- Der Schüler ist verpflichtet, im Unterricht ein eigenes Instrument zu verwenden, soweit dies möglich ist.
- Im Rahmen der Bestände der Musikschule Eichstätt e.V. können Instrumente zu Unterrichts- und Übungszwecken von der Musikschule Eichstätt gegen Entgelt ausgeliehen werden.
- Den Schülern wird auf Wunsch durch die Schulleitung eine Bescheinigung über den Besuch der Musikschule ausgestellt.
- Die Bescheinigung kann auf Wunsch mit einer fachlichen Beurteilung verbunden werden.
- Schulleitung und zuständige Lehrkraft sollen über psychische und physische Beeinträchtigungen der Schüler informiert werden.
- Erkrankte Schüler müssen dem Unterricht für die Dauer der Erkrankung fernbleiben.
- Ansteckende Krankheiten sind dem Fachlehrer und der Schulleitung unverzüglich zu melden.
Die Schüler der Musikschule Eichstätt e.V. sind gegen Unfall versichert.
Diese Schulordnung tritt am 01.09.2025 in Kraft und ersetzt die Schulordnung vom 01.09.2018.